Orts- und Flurstrukturen prägen ganz wesentlich unser Landschaftsbild. Entscheidend für deren Entwicklung ist der Fortgang der Besiedelung,
der überwiegend von den naturräumlichen Voraussetzungen und von herrschaftlichen Einflüssen geleitet war. So entstanden z. B. Haufendörfer, Reihendörfer oder am Reißbrett geplante Siedlungen mit
geometrischen Grundformen.
Als Fluren werden die zumeist in individuellem Besitz befindlichen landwirtschaftlichen Flächen bezeichnet. Entsprechend der Ortsstruktur
stellen sich auch die Flurstrukturen unterschiedlich dar. So gibt es beispielsweise Blockfluren, Streifenfluren oder Gewannfluren.
Während Blöcke annähernd rechteckig und kompakt sind, zeichnen sich Streifenparzellen durch ihre langgestreckte Form mit zwei in etwa parallel verlaufenden Seiten aus. Gewanne sind Verbände von
mehreren Streifen oder Blöcken. Die Flurstruktur wird außerdem von der Bewirtschaftungsform oder auch vom Erbrecht beeinflusst.
Über die Fluren hinaus wurden Allmenden bewirtschaftet. Sie befanden sich im Besitz der Dorfgemeinde – alle Gemeindemitglieder hatten das
Recht zur Nutzung. Die Allmenden lagen abseits der parzellierten Fluren. Besonders bekannte Allmendeformen – insbesondere für die Viehweide – sind die Gemeindewiese oder der Hutewald.
Bildnachweis:
Foto links: Veronika Stegmann; Bild rechts: Valentin Gappnigg, Massenhausen, 1699, Gouache auf Papier, auf Leinwand aufgezogen, 43 x 85 cm, Diözesanmuseum Freising P 374.